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Unser Mandant möchte ein Haus mit Nießbrauch kaufen. Die Instandhaltungen übernimmt das Ehepaar, welche das Wohnrecht (Nießbrauch) für dieses Objekt haben. Er erhält für dieses Objekt durch den Nießbrauch erst nach Ableben des Ehepaars Miteinnahmen.Kann unser Mandant bis dahin die Afa bzw. anfallende Schulzinsen geldend machen? Hat unser Mandant durch den Nießbrauch Mieteinnahmen? Der Wert des Objektes beträgt ca. 920.000,00 € und der tatsächliche Kaufpreis des Objektes sind 600.000,00 €. Es ist ein Geschäft unter fremden Dritten.
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