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Betriebsunterbrechung i.e.S.,Notar,§ 18 Abs. 3 EStG

Notar Herr S. will bzw. muss im Rahmen einer Elternzeit (ca. ein Jahr) seinen Amtssitz vorübergehend niederlegen. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich, a) wenn nach dieser Zeit das Notariat wieder aufgenommen wird. Was ist in der Zwischenzeit zu beachten? b) wenn zwar die Aufnahme geplant war, aber kurz vor Ende der Elternzeit die Entscheidung zur Beendigung der selbständigen Tätigkeit getroffen wird?
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