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Vermietungs-GbR,§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO,notwendiges Betriebsvermögen

Mein Mandant betreibt eine Arztpraxis in angemieteten Räumen. Der Mietvertrag besteht mit einer GbR, an der die Eltern des Mieters zu je 1/2 beteiligt sind. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge soll nun jeweils 1/3 des GbR-Anteils auf meinen Mandanten übertragen werden, so dass dieser zu 1/6 + 1/6, also 1/3, an der GbR beteiligt ist. Meine Frage: Besteht die Möglichkeit, entsprechend der Regelungen zur Betriebsaufspaltung aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips bei der GbR zu verhindern, dass das Betriebsgrundstück – anteilig zu 1/3 – Betriebsvermögen wird? Gemäß BFH-Urteil vom 18.05.2004, IX R 83/00 ist der Mietvertrag mit der GbR steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn dem Mieter das Grundstück nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig zuzurechnen ist. Wird dann in der Arztpraxis 1/3 GbR-Anteil oder 1/3 der Immobilie, aufgeteilt in Grund und Boden, ausgewiesen? Wie erfolgt die Verbuchung der Miete nach Einlage in das Betriebsvermögen?
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