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Rückstellung,Aufbewahrung von Unterlagen

Sachverhalt: Ein Steuerberater verpachtet seinen Kundenstamm an eine neu gegründete GmbH. Planmäßig soll nach drei Jahren der Kundenstamm an die GmbH veräußert werden. Die GmbH betreut die Kunden während der Verpachtung. Das Verpachtungsunternehmen erhält eine Pacht für die Überlassung des Kundenstamms. Frage: Wie ist die beim Einzelunternehmer bis zur Verpachtung gebildete Rückstellung für Aufbewahrungspflichten aufzulösen? Ratierlich über elf Jahre (planmäßige Verpachtung von drei Jahren) oder mit Beginn der Verpachtung in einer Summe?
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