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Praxisaufgabe,§§ 16,34 EStG

Zwei Mandanten betreiben beruflich eine Heilpraktikerpraxis in einem eigenen Haus. Eine Mandantin (75 Jahre alt) hat mit der Heilpraktikertätigkeit Ende 2020 aufgehört. Die andere (bedeutend jünger) führt jetzt alleine die Praxis fort. Kann ich die Hälfte des Grund + Bodens, die Hälfte des Gebäudes mit einem Entnahmewert entnehmen und mit einem Freibetrag von 45.000 € sowie begünstigtem Steuersatz rechnen?
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