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Einkommensteuer,Einkunftsart,Abfärbung

Unser Mandant ist Dipl.-Immobilienwirt, Dipl.-Sachverständiger und zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung für die Martkwertermittlung gemäß ImmoWertV aller Immobilienarten. Er ist von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt. 1. Bisher wurden seine Einkünfte als Einkünfte als selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erfasst. War das richtig? Das Finanzamt hat die Einkünfte stets als Einkünfte gem. § 18 EStG erfasst. 2. Im Jahr 2020 erzielte er erstmalig eine Erfolgsbeteiligung an einer Verkäuferprovision aus dem Verkauf eines bebauten Hausgrundstücks. Die Abwicklung des oben genannten Geschäfts wurde über das Sachverständigenbüro abgerechnet (i.H.v. 132.000 €). Ein Immobilienmakler hat grundsätzlich gewerbliche Einkünfte. Gilt hier die Abfärbetheorie? Sind nun alle Einkünfte als gewerblich anzusehen? Müssen wir die Einkünfte zukünftig als Einkünfte § 15 EStG erklären?
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