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Buchwertfortführung bei vorweggenommener Erbfolge vs. Betriebsaufgabe,§ 6 Abs. 3 EStG,§ 16 Abs. 3 S. 1 EStG

Mein Mandant betreibt eine Fahrschule an zwei verschiedenen Orten. Er ist 70 Jahre alt. Es liegt eine einheitliche Buchführung vor. Die Fahrschule soll nun getrennt nach den beiden Orten auf die beiden Söhne unentgeltlich übertragen werden. Jeder Sohn unterhält dann eine eigene Fahrschule. Drei Pkws werden in das Privatvermögen des Übergebers überführt. Kann die unentgeltliche Übertragung zu Buchwerten erfolgen, und ist der Entnahmegewinn der drei Pkws als laufender Gewinn zu versteuern? Wenn keine Buchwertübertragung möglich ist, kann dann für den entstehenden Gewinn die Begünstigung nach § 16 Abs. 4 EStG in Anspruch genommen werden? Wäre es besser, die Betriebsaufgabe zu erklären und anschließend die Wirtschaftsgüter den Söhnen zu schenken? Die Wirtschaftsgüter haben einen Teilwert von ca. 30.000 €.
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