Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 18 Abs. 3 EStG,Einmalzahlung und Ratenzahlung

Unser Mandant will seine Praxis für Physiotherapie veräußern. Die Praxis soll gegen wiederkehrende Bezüge und ein festes Entgelt veräußert werden, d.h., für den Goodwill soll eine Ratenzahlung mit einer Laufzeit von elf Jahren vereinbart werden. Der Rest (Gebäude, Praxiseinrichtung etc.) soll gegen ein festes Entgelt veräußert werden. Die Raten sollen in den ersten fünf Jahren höher sein als in der restlichen sechs Jahren. Ist eine solche Konstellation möglich, und wie ist der Veräußerungsgewinn zu ermitteln und zu versteuern?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen