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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Notdienst Arzt

Unser Mandant ist eine Ärzte-GbR, die sich (so wie alle Arztpraxen aus der Region) regelmäßig darum kümmern muss, dass der örtliche Notdienst an Wochenenden mit einem Arzt besetzt ist und dieses Personal „stellen“ muss, egal ob es sich um den selbständigen oder einen angestellten Arzt handelt. Sämtliche Ärzte im Einzugsgebiet, egal ob angestellt oder selbständig tätig, sind verpflichtet, diese Notdienst-Tätigkeiten an den Wochenenden oder an Feiertagen zu verrichten. Diese Tätigkeiten werden entsprechend vergütet. Unsere Ärzte-GbR besteht aus zwei Gesellschaftern, die beide Ärzte sind und entsprechende EK nach § 18 EStG erzielen. Außerdem hat die GbR zusätzlich noch mehrere Ärzte angestellt, die in keinem weiteren Verhältnis zur GbR stehen. Die angestellten Ärzte erzielen unstrittig Einkünfte aus § 19 EStG. Diese angestellten Ärzte besetzen nun u. a. abwechselnd (so wie viele andere Ärzte aus der Region) den Notdienst an den Wochenenden. Die Ärzte-GbR möchte nun die Vergütungen, die sie für die Besetzung des Notdienstes an den Wochenenden oder Feiertagen erhält und die explizit den angestellten Ärzten zuzuordnen sind, eben an diese angestellten Ärzte weitergeben. Handelt es sich bei der Weitergabe dieser Vergütungen an die angestellten Ärzte um Einkünfte aus § 19 EStG, sodass diese Vergütungen der Lohnsteuer und der Sozialversicherung zu unterwerfen sind, oder handelt es sich um freiberufliche Einkünfte aus § 18 EStG, da es sich hierbei um eine (selbständige, in der tatsächlichen Ausführung im Notdienst nicht dem AG gegenüber weisungsgebundene) Arzttätigkeit handelt?
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