Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Infektion

Ein Tierarzt (Einzelpraxis) stellt in seinen Rechnungen gemeinsam mit seinem Tierarzthonorar seine Medikamente in Rechnung. Im Grunde übt er zwar eine freiberufliche Tätigkeit aus, jedoch ist die Tierarztapotheke organisatorisch nicht getrennt von seiner Tätigkeit. 1. Keine getrennte Rechnungsstellung 2. Keine eigene Buchführung und Abschluss 3. Gleicher Kundenkreis Er will aus Kostengründen und wegen Zeitaufwands keine zweite Buchführung und Rechnungsstellung. Frage: Unterliegen nun seine gesamten Einnahmen der Gewerbesteuer? Er muss dann m.E. auch ein Gewerbe bei der Stadt anmelden.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen