Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Verbindlichkeit,Ausweis in Bilanz

Mandant ist als Architekt freiberuflich tätig. Im Jahr 2020 wurde er durch ein Gericht rechtskräftig auf Schadensersatz zu Gunsten eines ehemaligen Kunden auf Grund einer im Jahr 2014 erbrachten Leistung verurteilt. Eine Vollstreckungsauftrag durch den Gerichtsvollzieher im Jahr 2020 blieb ohne Erfolg. Mandant hat eine Vermögensauskunft abgegeben und wurde nun mit der Schadensersatzforderung in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Insolvenzantrag wurde bisher nicht gestellt. Frage: Kann bzw. muss die Schadensersatzforderung in dem Jahresabschluss 2019 als Verbindlichkeit eingestellt werden, obwohl aus heutiger Sicht unwahrscheinlich ist, dass der Mandant Zahlungen auf die Forderungen leisten kann?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen