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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Abfärbung

Sachverhalt: Die Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft (RA-Part.) erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG). Es handelt sich um eine mitunternehmerische Personengesellschaft. Im Betriebsvermögen der Gesellschaft (Gesamthandsvermögen) befindet sich ein Betriebsgrundstück. Das Betriebsgrundstück wurde bisher ausschließlich für die freiberuflichen Zwecke der RA-Part. genutzt. Seit einiger Zeit werden Räume innerhalb des Gebäudes an eine weitere Partnerschaftsgesellschaft (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) vermietet. Ich bezeichne diese Gesellschaft als „Notare-Part.“. Die Notare-Part. hat ihren Hauptsitz in derselben Stadt. Sie verfügt aber über mehrere Niederlassungen/Betriebsstätten. In dem Betriebsgrundstück unserer Mandantin arbeiten ausschließlich Notare und deren Mitarbeiter. Zwischen der RA-Part. und der Notare-Part. wurde ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen. Hier wurde darauf geachtet, dass ausschließlich Räumlichkeiten ohne Serviceleistungen vermietet werden. Natürlich werden auch Nebenkosten mit in Rechnung gestellt. Die ortsübliche Kalt-Miete beträgt ca. 3 T€ p.m. Tatsächlich beträgt die vereinbarte Miete p.m. 5 T€. Warum zahlt die Notare-Part. eine höhere Miete als die ortsübliche Miete an die RA-Part.? Die Notare-Part. erhofft sich durch die Nähe zur RA-Part. neue Aufträge für das Notargeschäft. Dies ist natürlich nirgendwo vereinbart. Persönliche Beziehungen (Verwandtschaftsverhältnis) besteht nicht. Die Gesellschaften agieren als sog. „fremde Dritte“ zueinander. Der Eingang und der Empfangsbereich wird sowohl von der RA-Part. als auch von der Notare-Part genutzt. Die Telefonanlagen sind getrennt. Das heißt, wenn jemand die Notare-Part. anrufen möchte, ruft er eine sep. Telefonnummer an. Die beiden Einheiten sind auch organisatorisch klar voneinander getrennt (Personal, EDV). Wenn Kunden der Notare-Part. ins Haus kommen, werden diese aber vom Personal (Empfang) der RA-Part. betreut und in die Räumlichkeiten der Notare-Part. weitergeleitet. Frage: Besteht hier die Gefahr einer gewerblichen Infizierung? Kann der höhere Mietzins als Entgelt für Sonderleistungen (z.B. Chance auf Vermittlungsleistungen) gesehen werden?
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