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Fünftelregelung,Aktienoption,Freiberufler

Unser Mandant hat vor Jahren als Honorar für seine freiberufliche Tätigkeit von seinem Auftraggeber Aktienoptionen an dessen amerikanischer Corporation erhalten. Diese hat unser Mandant nun im Jahr 2019 ausgeübt und bei Veräußerung der Aktien am selben Tag einen Veräußerungsgewinn in sechsstelliger Höhe erzielt. Dieser ist in der Gewinnermittlung enthalten. Kann dieser Gewinn nach der Fünftel-Regelung versteuert werden, da die Optionen vor Jahren gewährt wurden und der Wertzuwachs der Aktien sich auch über mehrere Jahre kumuliert hat? Stimmen Sie unserer Annahme zu, dass die Ausübung der Option sowie die Veräußerung der Aktien in der Gewinnermittlung zu berücksichtigen sind, obwohl es sich in diesem Fall um einen Freiberufler handelt? Sehen Sie hier eine Möglichkeit für die Berücksichtigung in der Anlage KAP?
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