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Photovoltaikanlagen,Liebhaberei,Gewerbliche Einkünfte

Unsere Mandantin hat eine Photovoltaikanlage mit 5 kW auf ihrem EFH. Mit BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung zur Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen Stellung genommen. Die Mandantin hat die Anlage im Jahr 2017 angeschafft und die Vorsteuer abgezogen. Welche Auswirkungen hat das BMF-Schreiben auf die offenen Vorjahre im Hinblick auf die Umsatzsteuer? Unternehmereigenschaft? Berichtigungen? Keine Auswirkungen, wenn ein Antrag nach Rz. 3 gestellt wird?
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