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Homeoffice,Nutzung

Eine Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hannover besteht aus zwei Inhabern und 30 Mitarbeitern. Die Inhaber erwägen, eine Ferienwohnung an der Ostsee dauerhaft, d.h. ganzjährig, für die Steuerberatungsgesellschaft anzumieten, da es am Ort praktisch kein Angebot für Büroräume gibt. Die Wohnung verfügt über ein Wohn- und ein Schlafzimmer und kann deshalb sowohl für berufliche Zwecke als auch private Zwecke genutzt werden. Es ist geplant, dass die Inhaber die Wohnung als Betriebsstätte nutzen werden, wenn sie diese selbst nutzen. Durch die Ausstattung mit WLAN und PC mit Monitor und die Aufschaltung auf die Kanzlei-EDV wird in der Wohnung gearbeitet werden. Im Hinblick auf den Betriebsausgabenabzug ergibt sich die Frage, ob die anteiligen Aufwendungen (Miete 12.000 € pro Jahr, Endreinigung bei 50 % Nutzung ca. 25 * 60 € = 1.500 €, insgesamt rd. 13.500 €) wegen der privaten Mitbenutzung in Höhe von 50 % = 6.750 € abzugsfähig sind. Weiter soll die Ferienwohnung durch Mitarbeiter genutzt werden, die die anteiligen Kosten von 13.500 € : 52 Wochen = 260 € / Woche : 2 = 130 € (Privatanteil) bezahlen würden. Bestehen Bedenken dagegen, dass die Überlassung insoweit steuerfrei erfolgen kann?
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