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Totalüberschuss,steuerfreie Einnahmen

Sachverhalt Der Steuerpflichtige ist diplomierter Bauingenieur. Er erzielt seine Haupteinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Nach anfänglich nebenberuflichen (zusätzlichen) positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit als Bauingenieur wurden in Folgejahren keine Einnahmen aus dieser Tätigkeit, die in Bauüberwachung, -planung etc. (aber nicht in einem Lehrauftrag) bestand, erzielt, und dementsprechend sind p.a. Verluste aus den damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben (Verwaltungskosten) entstanden. Bis 31.12.2018 ist von einem Totalverlust auszugehen. Seit dem Jahr 2019 ist der Steuerpflichtige als studierter Bau-Ingenieur nebenberuflich als Lehrbeauftragter an einer Hochschule tätig. Diese Einnahmen sind unstreitig nach § 3 Nr. 26 EStG – bis zu einer Höhe von 2.400 € bzw. 3.000 € – steuerfrei. Bitte um Stellungnahme (mit Angabe von Rechtsquelle/n) zu folgenden Fragen: Ziel ist es, mit den ab 2019 erzielten Einnahmen aus dem Lehrauftrag die aufgelaufenen Verluste aus der selbständigen Tätigkeit als Bauingenieur zu reduzieren/auszugleichen. Fragen unter Annahmen: Es soll davon ausgegangen werden, dass aus dem Teilbereich „Lehrauftrag“ grundsätzlich ein Totalüberschuss resultieren wird. Annahme/Beispiel: Aufgelaufener Totalverlust aus selbständiger Arbeit als Bauingenieur per 31.12.2018: 6.000 € Einnahmen aus Lehrauftrag 2019: 2.000 € Mit dem Lehrauftrag in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausgaben 2019: 0 € Verlust aus der übrigen Tätigkeit als Bauingenieur 2019 (infolge Betriebsausgaben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Einnahmen aus dem Lehrauftrag stehen): 500 € Beide Tätigkeitsbereiche werden unter einer Position in der Anlage S 2019 (ZEILE 4) erklärt (– mit davon Ausweisangabe für die Steuerfreien Einkünfte (ZEILE 44, Anlage S 2019)) Kann der Totalverlust – bei Erklärung der Einnahmen aus dem Lehrauftrag als steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG – in Höhe der steuerfreien Einnahmen reduziert werden? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Würde sich Totalverlust auf den 31.12.2019 berechnen mit: 4.500 € (= 6.000 € + 500 € ./. 2.000 €)? Wie würde sich der Totalverlust berechnen, wenn sich die unmittelbar mit dem Lehrauftrag in Zusammenhang stehenden Ausgaben alternativ zum obigen Beispiel: a) auf weniger als den Freibetrag (2.400 €) belaufen (z.B. 1.000 € im Jahr 2019), b) auf mehr als den Freibetrag (2.400 €) belaufen (z.B. 2.500 €)?
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