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Zwei selbständige Tätigkeiten,Einheitliche Gewinnermittlung,§ 18 EStG

Unsere Mandantin, tätig im Bereich Yogalehrerin & Coaching, hat ab dem Jahr 2018 auch ein Buch verfasst. Diese Tätigkeit wurde in dem derzeitigen Betrieb mit eingeschlossen und dort über sichtbare Konten als Schriftstellertätigkeit gebucht. Das Finanzamt möchte dies jetzt als neue zweite selbstständige Tätigkeit mit einer getrennten EÜR haben, da nach Erachtens des Finanzamtes die Aufwendungen nicht im Bezug zur ersten Tätigkeit stehen. Unsere Fragen lauten: Können wir dies weiterhin als einen Betrieb weiterführen? Müssen diese Tätigkeiten getrennt werden, oder gibt es eine Gesetzgrundlage, dass dies so weitergeführt werden kann? Eventuell können Sie uns auch eine Argumentationshandlung für das Finanzamt geben.
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