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Abgrenzung,Selbständige Tätigkeit,Gewerbliche Tätigkeit

Unser Mandant ist für eine private Bildungseinrichtung als Dozent tätig. Er unterrichtet dabei folgende Fächer: – Deutsch zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss – Wirtschaft/Verwaltung zur Berufsvorbereitung (angesprochen werden hier Personen ohne Lehrstelle, gefördert durch die Agentur für Arbeit) Eine entsprechende Ausbildung im pädagogischen Bereich liegt bei unserem Mandanten nicht vor. Für das Fach Deutsch wird keine spezielle Qualifikation gefordert, für das Fach Wirtschaft und Verwaltung ist der berufliche Hintergrund unseres Mandanten (Vertrieb) ausreichend. Ein Ausbilderschein der IHK ist ebenfalls keine notwendige Voraussetzung, wird jedoch durch unseren Mandanten aktuell angestrebt. Unser Mandant nennt der Bildungseinrichtung seine zeitlich möglichen Termine, die Lehrveranstaltungen werden dementsprechend geplant. Fraglich ist nun, ob es sich bei der Lehrtätigkeit um eine gewerbliche Tätigkeit oder um eine selbständige Arbeit nach § 18 I Nr. 1 S. 2 EStG handelt.
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