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Kindertagespflege,Gewinnermittlung,Betriebsausgaben,§ 4 EStG

Ein Mandantin setzt bei der Kindertagespflege die „pauschalen“ Betriebsausgaben an. Frage: Kann sie die Fahrtkosten für Schulungen zusätzlich als Betriebsausgaben ansetzen? Sind nur die Fahrten für die Kinder in der Pauschale enthalten? Sie bekommt pauschal 50 % der Krankenversicherungsbeiträge zu den Einnahmen pro Kind pro Monat als Zuschuss. Müssen diese Beiträge bei den Einnahmen berücksichtigt werden? Die normalen Krankenversicherungsbeiträge werden ja als Sonderausgaben angesetzt. Die Mandantin meint, dass Jugendamt sagt, dieser Zuschuss zur Krankenversicherung sei steuerfrei?
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