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§ 18 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 3 EStG,Tod Praxisinhaber

Unser Mandant ist verstorben und hinterlässt eine Erbengemeinschaft – bestehend aus Frau und zwei Kindern. Der Mandant war als Psychologe tätig und im Betriebsvermögen befindet sich ein Gebäudeteil der ansonsten privat genutzten Immobilie. Die Arztpraxis soll und kann nicht weitergeführt werden – ein Verkauf steht also nicht im Raum –, anderes Anlagevermögen ist nur in geringem Maße vorhanden. Frage: Kann die Betriebsaufgabe innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Erblassers im Namen des Erblassers erfolgen und damit bei der Überführung des Betriebsvermögens in das Privatvermögen der Freibetrag nach § 16 EStG in Anspruch genommen werden? Oder besteht nur die Möglichkeit, dass die Erbengemeinschaft die Betriebsaufgabe erklären muss, mit Einkünften nach § 15 EStG und ohne Freibetrag? Spielt es dabei eine Rolle, ob durch die Ärztekammer der Praxensitz (keine Niederlassungserlaubnis) nicht mehr vergeben wurde und damit ein Verkauf nicht möglich ist?
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