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§ 20 UmwStG,Rückbehalt Grundstück

Ich möchte meine Steuerberaterkanzlei in eine GmbH zu Buchwerten einbringen. 1. Wesentliche Betriebsgrundlagen Praxisräume Ehegatten GbR (Einstimmigkeitsprinzip) EF 70 %, EM 30 % vermieten das 1. OG der Stadtvilla (Mehrfamilienhaus) an das Einzelunternehmen. Ein separater Mietvertrag zwischen der GbR und der Kanzlei besteht. Die Mieten werden monatlich an die GbR gezahlt. 70 % des 1. OG sind in der EÜR der Kanzlei aktiviert. Frage: Ist die Einbringung der Kanzlei zu Buchwerten in die GmbH möglich? Frage: Ist die Einbringung der Kanzlei in die GmbH eine Gesamtrechtsnachfolge? Es geht mir hierbei auch um die Haftungsübernahme der Aufträge bis zur Einbringung. Wenn nein, wäre es möglich, die Praxis an die GmbH zu verkaufen, damit § 16 Abs. 4 und § 34 EStG anzuwenden wären? Somit wäre der Verkaufspreis und auch die Entnahme des Gebäudeteils dem Aufgabegewinn zuzurechnen.
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