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Steuerberatungskanzlei,Teilbetriebsveräußerung,§ 18 Abs. 3 EStG

Es wurde eine komplette Steuerkanzlei mit Personal sowie Software und Computern, Druckern und Büroausstattung veräußert; wurde von neuem Steuerberater übernommen und genauso weitergeführt. Zurückbehalten wurden lediglich ca. 20 % des Mandantenstamms. Daraufhin wurde ca. 45 km entfernt eine neue Kanzlei eröffnet. Die neue Kanzlei begann wieder mit 0, da ja alles an den neuen Steuerberater der alten Kanzlei veräußert wurde. Handelt es sich um eine Teilbetriebsveräußerung, die mit der Fünftelregelung zu versteuern ist?
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