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DBA USA,selbständiger Künstler,Art. 17 DBA USA

Mandantin A ist als selbstständige Schauspielerin mit Wohnsitz in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Um auch im Ausland an Berühmtheit zu gewinnen, befand sich A für den Zeitraum vom 14.1.–8.3. in den USA. Der Auslandsaufenthalt war nicht von Erfolg gekrönt, es konnten am Ende der Reise lediglich mehrere hundert Dollar an Gagen erzielt werden. Eine entsprechende Steuererklärung in den USA wurde abgegeben, in der die erzielte Gage angegeben wurde. Nun die Frage, wie diese Betriebseinnahmen sowie die dazugehörigen Betriebsausgaben (mehrere Tausend €; somit entsteht ein Verlust), die in den USA während der Auslandsreise erzielt wurden, in Deutschland steuerlich zu behandeln sind. P.S. Es kann davon ausgegangen werden, dass die erzielten Einkünfte tatsächlich als selbstständig einzustufen sind und nicht im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses erzielt wurden.
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