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§ 6 Abs. 3 EStG,§ 16 EStG,Unentgeltliches Ausscheiden aus GbR

Unsere Mandantin ist eine Architekten-GbR, an der Vater und Sohn zu je 50 % beteiligt sind. Im Jahr 2020 baut die GbR auf fremdem Grund und Boden ein neues Bürogebäude (Fertigstellung Mitte 2021), welches sie ab Mitte 2021 selbst nutzen möchte. Bisher ist die GbR in gemieteten Räumen ansässig. Der Vater möchte nun in den Ruhestand gehen und seinen GbR-Anteil unentgeltlich an den Sohn übertragen. Er wird lediglich seinen bisher betrieblich genutzten Pkw ins Privatvermögen überführen. Der Sohn führt das Büro als Einzelunternehmen weiter. Der Gewinn wird bisher nach § 4 (3) EStG ermittelt. Es soll max. ein Abfindungsguthaben aus dem schon versteuerten Kapitalkonto des Vaters gezahlt werden. Frage: Was passiert aus einkommensteuerrechtlicher Sicht beim Ausscheidenden und beim Erwerber? Müssen wir zur Bilanzierung nach § 4 (1) EStG übergehen?
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