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Einkommensteuer,Einkunftsart Geschäftsführer-Gehalt,Betriebsaufspaltung

Sachverhalt: Ein Architekt ist freiberuflich als Einzelunternehmer tätig (§ 18 EStG). Des Weiteren hat der Architekt – aus Haftungsgründen – eine GmbH (100 % Allein-Gesellschafter und Allein-Geschäftsführer), die ebenfalls Architektenleistungen anbietet. Seiner Architekten-GmbH überlässt er zudem die eigenen beruflichen Räumlichkeiten zur Nutzung (Klienten-Empfang, Nutzung gleiche IT-Infrastruktur). Es besteht also eine äußerst enge Verflechtung zwischen selbständigem Einzelunternehmen und GmbH. Er ist der einzige Architekt, der in der GmbH tätig ist. Personal wird keines beschäftigt. Das Finanzamt hat ferner eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen Einzelfirma und GmbH angenommen. Der Freiberufler ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Der Freiberufler möchte nun von seiner GmbH ein Geschäftsführergehalt haben – also einen Arbeitsvertrag abschließen, bisher ist er unentgeltlich für die GmbH tätig. Fragestellung: Führen die Einkünfte beim Architekten zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (§ 19 EStG)? Oder kommt es zu einer Umqualifizierung des Gehalts in Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG)? Oder liegt gar eine „Betriebsaufspaltung“ (bei Freiberufler???) vor bzw. ist eine Umqualifizierung in „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ denkbar (§ 15 EStG)? Der einzige Grund für die Existenz der GmbH sind Haftungsgründe. Ansonsten ist es eine One-Man-Show!
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