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Detektei,Anwaltskosten,Suche nach Kind

Unser Mandant hat Aufwendungen für eine Detektei und Anwaltsgebühren für die Suche nach seiner Tochter im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen angesetzt. Die Tochter war verschwunden und man fand sie dann später tot auf. Die Beerdigungskosten wurden vom Finanzamt anerkannt. Die anderen Kosten nicht, da sie nicht "zwangsläufig" sind. Ist dies richtig oder gibt es eine Möglichkeit für die Abzugsfähigkeit.
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