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Außergewöhnliche Belastungen,Schadenersatzpauschale

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Steuerpflichtiger wollte im Juli 2022 sein eigengenutztes Haus abreissen und neu bauen und dann selbst einziehen. Daraufhin hat er eine Werksvertrag bei einem Bauträger unterzeichnet. Im Juli 2022 wurde dieser gekündigt auf Grund der besonderen wirtschaftlichen Situation wie den Ukraine-Krieg, in dem die Baukosten nicht mehr kalkulierbar waren. Der Bauträger hat den Werkvertrag storniert und eine Schadenersatzpauschale von 15.000,00 € berechnet. Kann dieser Betrag in 2022 als aussergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Vielen Dank.
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