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Haushaltsersparnis,Heim,Wiederheirat

Unser Mandant erzielt Einkünfte aus einer Beteiligung, aus Vermietung und aus gesetzlicher Rente. Er ist seit dem Jahr 2016 aus gesundheitlichen Gründen im Pflegeheim untergebracht. Zum 30.06.2017 hat er sein Haus verkauft und seit der ESt-Erklärung 2017 wurde die Haushaltsersparnis bei den Pflegeaufwendungen angesetzt. Am 25.09.2020 heiratete unser Mandant, ist aus gesundheitlichen Gründen aber weiter in der Pflegeeinrichtung. Seine Ehefrau wohnt allein in der angemieteten Wohnung. Da die Ehefrau über keine Einkünfte verfügt (vor der Eheschließung hat sie Sozialhilfe erhalten), finanziert der Ehemann alle Lebenskosten der Familie (auch Kosten für die Wohnung der Ehefrau). In der Einkommensteuererklärungen 2020 und 2021 haben wir die außergewöhnlichen Belastungen um die Haushaltsersparnis nicht gekürzt, weil wir der Ansicht sind, dass ein Haushalt weiter unterhalten ist. Wir bitten um Klärung, ob die Pflegeaufwendungen des Ehemanns ab dem Jahr 2020 um die Haushaltsersparnis zu kürzen sind.
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