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agB,Pflegekosten,Lohnnebenkosten

Natürliche Person A wird aufgrund ihrer alters- bzw. krankheitsbedingten Pflegebedürftigkeit von einer nicht im Pflegebereich ausgebildeten Person B im eigenen Haushalt der Person A bei hauswirtschaftlichen Aufgaben (Einkaufen, Kochen, Spülen, Wohnungsreinigung, Wäsche- und Kleidungswechsel etc.) unterstützt. A hat B in einem voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis angestellt. Können diese arbeitgeberseitigen Lohn- und Sozialversicherungskosten als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung von A angesetzt werden oder ist nur eine Berücksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistungen möglich?
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