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Unterhalt,Lebenspartner,Kinder

Unser Mann lebt mit seiner Lebensgefährtin und zwei gemeinsamen Kindern zusammen in einem Haushalt. Die Lebensgefährtin hat keine laufenden Einkünfte und kein Vermögen. Im Juli 2022 heiraten die beiden. Können die Unterhaltszahlungen bis Juni 2022 steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden?
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