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Mandantin mit Kind mit Pflegestufe 2,Abzug von Kosten als agB und SA,Pauschalbeträge

Guten Tag, Sachverhalt: Die natürliche Person A mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland hat eine Tochter, welche Pflegegrad 2 besitzt und aufgrund ihrer Behinderung in einem Jugenddorf untergebracht ist. A fährt ihre Tochter regelmäßig an den Wochenenden besuchen und unterstützt sie bei alltäglichen Aufgaben. Fragen: - Wie ist der Sachverhalt ertragsteuerlich zu beurteilen? - Was sind die Voraussetzungen für außergewöhnliche Belastungen? - Wie können die Aufwendungen der A in der Einkommensteuererklärung 2020 und 2021 berücksichtigt werden? - Können die Fahrtkosten von A für die Besuche ihrer Tochter als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden? Freundliche Grüße Burkhard Küpper
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