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Einsatz einer Kunstlinse,Nachweis,Zwangsläufigkeit

Sachverhalt: A will Einsatz einer künstlichen Linsen, da seine Augen für das Lasern nicht geeignet sind - die Kosten belaufen sich auf 7.900 Euro. Eine Verordnung kann von Seiten der Ärzte nicht ausgestellt werden. Frage: Können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer angesetzt werden?
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