Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Hausschwamm,Sanierung bei Selbstnutzung

Mandanten A und B (AB) sind verheiratet (vier Kinder) und werden zusammen veranlagt. Im Jahr 2018 erwerben AB eine vermietete Haushälfte mit der Absicht, dort selbst einzuziehen. Im Jahr 2019 ist das letzte Mietverhältnis beendet und AB beginnen, die Haushälfte zu sanieren. Dabei wird wilder Hausschwamm festgestellt, der das ganze Haus befallen hat. Die Streitigkeiten mit den Nachbarn können erst im Jahr 2021 beigelegt werden, so dass das unbewohnbare Haus nunmehr saniert werden kann. Die Beseitigung des Hausschwamms führt zu Kosten von 80.000 €, die AB in der Einkommensteuererklärung 2021 als außergewöhnliche Belastungen geltend machen (BFH-Urteil v. 29.03.2012 – VI R 70/10, BStBl 2012 II S. 572). Das Finanzamt verweigert die Anerkennung mit der Begründung, dass der Erwerb der vermieteten Haushälfte nicht existenziell ist. Auf die geplante Eigennutzung und die unmittelbar beendeten Mietverträge geht das Finanzamt nicht ein. Frage: Liegt eine existenzielle Bedrohung nur dann vor, wenn AB bereits vor Entdeckung des wilden Hausschwamms in dem Haus gelebt hätten (vgl. Urteil des BFH), oder liegt diese auch dann vor, wenn AB unmittelbar nach dem Erwerb der Haushälfte die Mietverhältnisse beenden und die Eigennutzung vorsehen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen