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Unterhalt,Mutter,Pflegeheim

Ein Sohn bezahlt freiwillig die Heimkosten von 28.800,00 € jährlich für seine demente Mutter. Der Vater erhält EUR 18.000,00 Rente – Ertragsanteil 50 %; die Mutter 3.600,00 – Ertragsanteil 50 %. Der Vater hat eine selbst bewohnte Eigentumswohnung und ein Kapitalvermögen von 150.000,00 €. Ist die freiwillige Zahlung beim Sohn als außergewöhnliche Leistung 2023 abziehbar? Inwieweit ist das Vermögen des Vaters maßgeblich?
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