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Pflegeleistungen,Angehörige,§ 33 EStG

Die Rentner o. haben Aufwendungen für die eigene Pflege. Für die Tagespflege des Ehemanns wird ein polnische Pflegeunternehmen beauftragt. Sind die Aufwendungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen anzusetzen? Gibt es andere Ansatzmöglichkeiten, auch für Ausgaben an die Krankenkasse oder mobile oder deutsche Kurzzeitpflege? Wie ist die steuerliche Beurteilung, wenn die Kinder die Aufwendungen tragen?
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