Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Besuchsfahrten,Pflege-Pauschbetrag,Nachweis

Guten Tag, Sachverhalt: M ist eine natürliche Person mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Ihre Tochter T wurde im Jahr 2007 geboren. T leidet unter einer schweren emotionalen Störung mit generalisierter Angsterkrankung und hat die Pflegestufe 2. T lebt in einer Jugendhilfeeinrichtung, in der M sie regelmäßig besucht. Die Jugendhilfeeinrichtung ist 70 km vom Wohnort der M entfernt. Jährlich entstehen M durch die Besuche von T ca. 2.730 € Fahrtkosten. Fragen: - Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen für den VZ 2020? - Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen für den VZ 2021? - Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Berücksichtigung eines Pflege-Pauschbetrags für den VZ 2020? - Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Berücksichtigung eines Pflege-Pauschbetrags für den VZ 2021? - Welche Möglichkeiten der Berücksichtigung des mit T in Zusammenhang stehenden Aufwands der M gibt es in den VZ 2020 und 2021? - Können die Reisekosten der M zur Jugendhilfeeinrichtung der T in der Einkommensteuerveranlagung der M berücksichtigt werden? Falls ja, wie?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen