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Prozesszinsen,Umbaukosten Pkw,Abfluss

Unser Mandant hat eine schwerbehinderte Tochter. Im Rahmen eines zehnjährigen Verfahrens kam es zu einem Urteil zugunsten der Tochter, so dass ihr ein hohes steuerfreies Schmerzensgeld ausgezahlt wurde. Auf Grund der Dauer des Verfahrens sind auch über 200 T€ Prozesszinsen angefallen. Wir würden diese Zinsen als Kapitalerträge aus sonstigen Kapitalforderungen (§ 20 (1) Nr. 7 EStG) einstufen, da sie keinen Schadensersatzcharakter haben, sondern ein Entgelt für die unfreiwillige Vorenthaltung des Schmerzengeldes darstellen. Sehen Sie dies auch so? Ferner müssen die Eltern für die Pflege ihrer Tochter Pflegepersonal beschäftigen und ein behindertengerechtes Auto anschaffen. Die Kosten werden teilweise durch das Geld der Tochter bezahlt. Sind die Kosten, soweit durch die Tochter bezahlt, trotzdem bei den Eltern abzugsfähig? Bei der Tochter würden die Kosten verpuffen. Sind die Kosten für die Anschaffung des Pkw voll abzugsfähig oder nur die anteiligen Kosten, die für den behindertengerechten Umbau entstanden sind?
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