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Unterhalt,Eltern,Abzug

Die Tochter möchte dem Vater (geringe Rente) nachträglich einen Unterhalt für 2022 und die bereits abgelaufenen Monate des Jahres 2023 bezahlen. Kann ein nachträglich und freiwillig bezahlter Unterhalt steuerlich bei der Tochter berücksichtigt werden? Und wenn ja, in welchem Veranlagungszeitraum würde der Unterhalt 2022 bei Zahlung in 2023 berücksichtigt werden? Der Vater hat zB in 2022 folgendes Einkommen: nichtselbständige Arbeit bis 31.10.2022 10.300,00 Euro (Jahresbetrag 2022) abz WK 1200,00 Euro und Renten ab 01.04.2022 3.161,00 Euro (Besteuerungsanteil 82%) (Jahresbetrag 2022). Zu welchem Zeitpunkt wird das Vermögen des Vaters herangezogen und wie wird dieses Berechnet? ZB muss der Vater in diesem Fall noch erhebliche Einkommensteuer und Umsatzsteuer für 2021 nachzahlen (Betriebsveräußerung in 2021). Können diese Beträge vom Vermögen abgezogen werden? Bescheide liegen in 10.2023 vor über die Steuernachzahlungen, sind aber noch nicht vollständig beglichen.
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