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Unterhaltsleistungen,Volljährige Kinder in Ausbildung,§ 33a EStG

Es gibt zwei Kinder (Studenten), für die Eltern Unterhaltszahlungen leisten. Für beide Kinder haben die Eltern keinen Anspruch auf die Kindergeldzahlungen. Das Kind 1 wohnt bei den Eltern; zzgl. zahlen die Eltern dem Kind einen monatlichen Betrag i.H.v. 1.200 € (im Jahr: 1.200 € x 12) und übernehmen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. In welcher Höhe können die Eltern die Unterhaltsleistungen in ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Aufwendungen geltend machen? In welcher Höhe muss das Kind 1 die Unterhaltszahlungen der Eltern in seiner Einkommensteuererklärung versteuern? Das Kind 2 wohnt in einem Studentenwohnheim. Die Eltern zahlen dem Kind einen monatlichen Betrag i.H.v. 1.200 € (im Jahr: 1.200 € x 12) und übernehmen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. In welcher Höhe können die Eltern die Unterhaltsleistungen in ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Aufwendungen geltend machen? In welcher Höhe muss das Kind 2 die Unterhaltszahlungen der Eltern in seiner Einkommensteuererklärung versteuern?
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