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Pflegepauschbetrag,Fahrtkostenpauschale

Mandantin A ist alleinerziehend. Der Sohn (15 Jahre) ist zu 50 % schwerbeschädigt und hat ein "H" auf dem Schwerbeschädigtenausweis. A beantragt die Übertragung des Behindertenpauschbetrages auf sich und macht 4.500,00 EUR für Fahrtkosten als außergewöhnliches Belastung für ihren Sohne geltend. Darüber hinaus möchte A den Pflegepauschbetrag nach § 33b Absatz 6 EStG von EUR 1.800,00 beantragen. Frage: Kann A, neben den Fahrtkosten noch den Pflegepauschbetrag ansetzen? Vielen Dank
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