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Kind,Behinderung,Kosten

Unser Mandant hat ein behindertes Kind (Geburtsdatum 17.07.1969). Diese Kind hat lt. Behindertenausweis eine Behinderung von 50 % (keine Sonderzeichen). Aufgrund der Behinderung und der damit verbundenen Erwerbsunfähigkeit erhält unser Mandant Kindergeld und den Kinderfreibetrag. Das Kind lebt in einem eigenen Haushalt und wird finanzeill von den Eltern unterstützt. Bezahlt wird die monatliche Miete mit jährlich € 11.000 und die Krankenversicherung des Kindes mit jährlich € 6.539. Durch den Kinderfreibetrag können ja "normale" Unterhaltszahlungen nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht weden. Es stellt sich somit die Frage, Welche von den Eltern für das Kind getragene Kosten können grundsätzlich in der Steuererklärung unseres Mandaten als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden?
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