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Kind über 25 Jahre,Kindergeld,Kinderfreibetrag

Die Steuerpflichtigen haben ein Kind, das zu 70 % schwerbehindert ist und im Jahr 2021 das 25. Lebensjahr vollendet hat. Das Kind hat keine eigenen Einkünfte. Im Jahr 2023 stellte ein Arzt fest, dass dieses Kind seit August 2022 außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, und die Steuerpflichtigen stellten daraufhin einen Antrag auf Kindergeld. Mit Kindergeldbescheid aus dem März 2023 wurde rückwirkend Kindergeld ab August 2022 gewährt. Frage: Kann im Jahr 2021 (hier wurde das 25. Lebensjahr vollendet) agB nach § 33a EStG geltend gemacht werden?
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