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Einkommensteuer,Außergewöhnliche Belastungen,Studienkosten

Die Tochter unseres Mandanten beginnt im September 2021 ein Masterstudium in England. Folgende Kosten werden von den Eltern übernommen: – Studiengebühren – Miete + Nebenkosten in England – Umzugskosten – Flugkosten + benötigte Coronatests – Visum/Sprachtest Welche Kosten können bei der Einkommensteuererklärung 2021 der Eltern geltend gemacht werden?
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