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Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung,§ 33a EStG,Meldebescheinigung

Die Tochter eines Mandanten ist wegen ihres Studiums auswärtig am Studienort (H) untergebracht, dort jedoch nicht melderechtlich erfasst. Ihr Erstwohnsitz und einziger Wohnsitz ist noch in ihrem Elternhaus (G). Ist es möglich, den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung bei der ESt-Erklärung der Eltern zu berücksichtigen oder ist hierzu zwingend auch eine Meldung beim Einwohnermeldeamt in H notwendig? Die anderen Voraussetzungen für den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung sind erfüllt.
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