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Heimkosten,Haushalt,Ersparnis

Der Ehegatte einer Mandantin ist an Multipler Sklerose erkrankt und zu 100 % schwerbehindert (+ Kennzeichen H), Pflegegrad 4. Bis Mitte 2021 wohnte er mit seiner Ehefrau in einer gemeinsamen Mietwohnung in Hamburg. Im Jahr 2021 sind die Eheleute nach Berlin umgezogen: die Ehefrau in eine ihr gehörende Eigentumswohnung; der Ehemann direkt in ein Pflegeheim. Die Zahlungen für die Eigentumswohnung bestreitet die Ehefrau von ihrer Pension (Wohngeld, Darlehenstilgung, Grundsteuer etc.). Der Ehemann hat in der Wohnung der Ehefrau ein Zimmer, da sie ihn am Wochenende tagsüber zu sich holt. Die Heimkosten für den Ehemann, die dieser mit seiner Pension finanziert, sollen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Frage: 1. Sind die Heimkosten um die Haushaltsersparnis zu kürzen? Laut BFH, Urteil vom 4.10.2017, VI R 22/16 ist ja die Haushaltsersparnis personenbezogen und daher pro Ehegatte zu berücksichtigen. Gilt dies generell, oder nur, wenn beide Ehegatten im Heim wohnen? Macht es einen Unterschied, dass die Wohnung der Ehefrau in ihrem Alleineigentum steht und sie allein die Kosten dafür trägt? 2. Kann die Fahrtkostenpauschale von EUR 4.500,00 zusätzlich zu den Heimkosten als ag. Belastung geltend gemacht werden?
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