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Schwiegervater,Pflegekosten,§ 33 EStG

Sachverhalt: Der Steuerpflichtige N ist verheiratet, lebt aber seit 2019 „dauernd getrennt“ von seiner Ehefrau. Eine Scheidung wird auch in Zukunft nicht vorgenommen. Steuerlich wird eine Einzelveranlagung seitdem durchgeführt. Der Schwiegervater muss nun aus gesundheitlichen Gründen in einem Pflegeheim untergebracht werden. Die eigene Rente des Schwiegervaters reicht nicht aus, sodass die Ehefrau für die Differenz aufkommen müsste. Da auch dort keine nennenswerten Einkünfte vorhanden sind, übernimmt der Steuerpflichtige den Differenzbetrag. Fragestellung: Kann der Steuerpflichtige die Aufwendungen in seiner Steuererklärung geltend machen? Wenn ja, was ist evtl. zu beachten?
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