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Pflegepauschbetrag,Behindertes Kind,Kinderbetreuungskosten

Mein Mandant hat ein schwerbehindertes Kind (100 %, Merkzeichen H). Er hat eine Schulbegleiterin eingestellt, welche über das Landratsamt über das persönliche Budget finanziert wird. Im Jahr 2021 hat er mehr vom Landratsamt erstattet bekommen, als er tatsächlich an Aufwendungen hatte. Wie sind derartige Aufwendungen grundsätzlich in der Steuererklärung zu erfassen (§ 35a EStG/Kinderbetreuungskosten oder agB?) und wie verhält es sich im speziellen Fall bei dieser Überzahlung? Des weiteren stellt sich die Frage, ob die Schulbegleiterin als „weitere Pflegeperson“ bei dem Pflegepauschbetrag zu erfassen ist?
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