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Unterhalt,unentgeltliche Wohnungsüberlassung,Sachleistung

Eine Mandantin hat ihrer Tochter, die aus gesundheitlichen Gründen keiner Tätigkeit nachgehen kann und deshalb keine Einkünfte erzielt, im Jahr 2022 unentgeltlich eine Wohnung (Eigentum der Mandantin) überlassen und trägt auch die Nebenkosten. Der Mietwert beträgt ca. 12.000 €. Gilt die unentgeltliche Überlassung als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33a EStG, ohne dass zusätzlich Geldüberweisungen getätigt werden?
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