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§ 35a EStG,Pflegeleistungen,Erstattungen der Pflegekasse

Eine Mandantin war im Veranlagungszeitraum 2021 pflegebedürftig. Der Pflegegrad wurde von der Krankenkasse im Jahr 2021 von 4 auf 5 erhöht. Im Jahr 2021 sind Kosten für einen Pflegedienst zur Unterstützung im Haushalt der Steuerpflichtigen von ca. 29.700 EUR entstanden. Ein Schwerbehindertenausweis wurde zwar beantragt jedoch bis zum Tod der Steuerpflichtigen im Jahr 2022 nicht ausgestellt. Von der Pflegekasse wurde zusätzlich zum Pflegegeld von ca. 10.700 EUR im Jahr 2021 noch ein Entlastungsbetrag von monatlich 125 EUR ausbezahlt. Der Entlastungsbetrag kann für Angebote von qualitätsgesicherten Leistungsanbietern zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden (z.B. gemeinsames Kochen und Spaziergänge) und dient dazu, die Pflegeperson zu entlasten und gleichzeitig die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern. Die zumutbare Eigenbelastung lag im VZ 2021 bei ca. 7.500 EUR. Welche Kosten können als außergewöhnliche Belastungen bzw. zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt werden?
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