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Krankheitskosten,Nachweise,§ 33 EStG

Meine Mandanten wurden in 2021 in den beiden o.g. Kliniken behandelt. Der Ehemann gegen Alkoholsucht und die Ehefrau psychiatrisch. Seiten der Finanzverwaltung wird nun ausgeführt, das es sich hier um Alternativmedizin handelt, Aus dem vorgenannten Grund wird ein amtsärztliches Guthaben für beide Klinikaufenthalte verlangt. Beide Kliniken haben lediglich auf eine Kassenärztliche Zulassung verzichtet und wurden ausgewählt, da hier ein sofortiger Behandlungsbeginn starten konnte. Eine Bescheinigung der Hausärztin wurde dem Finanzamt bereits vorgelegt.
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